Verbot von Poolbefüllungen

Ein Schild gegen das Schwimmbad

Die Wassergenossenschaft St. Peter ersucht um Verständnis, dass aufgrund der anhaltenden Trockenperiode und der damit einhergehenden Wasserknappheit die Befüllung von Schwimmbecken und Pools mit Trinkwasser ab sofort und bis auf Widerruf untersagt ist, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

05.05.2026