Beihilfe für FernpendlerInnen

Gefördert werden Fernpendlerinnen und Fernpendler, die regelmäßig direkt vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort hin und zurück fahren und hierbei die maßgebliche einfache Entfernung zwischen der Gemeinde des Hauptwohnsitzes und der Gemeinde des Arbeitsortes mindestens 25 km beträgt.

>> Formular direkt online ausfüllen

Nähere Infos und Details unter:

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/228391.htm