Gemeindezuschuss für Studentinnen und Studenten

Der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Peter am Wimberg hat in seiner Sitzung am 07. April 2021 einen Gemeindezuschuss für Studierende beschlossen.

Folgende Fördervorraussetzungen müssen für den Zuschuss gegeben sein:

  • SchülerIn / FachhochschülerIn / StudentIn (in Ausbildung stehend) – Nachweis (Inskriptionsbestätigung, Studienblatt)
  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Höchstalter von 30 Jahren
  • Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde St. Peter am Wimberg (für die Dauer der Förderung)
  • Klimaticket, Semesterticket oder sonstige Studienförderung am Studienort, deren Vergünstigungen bzw. weitere finanzielle Vorteile an eine Hauptwohnsitzanmeldung am Studienort gebunden sind

Die Förderhöhe beträgt pauschal 75 Euro pro Semster/pro Studierenden.
Ausgefüllte Anträge können per Post, Fax oder E-Mail übermittelt werden.

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