Hundeabgabe

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt50,00 € pro Jahr

Gemäß dem Oö. Hundehaltegesetz 2024 sind Hundehalter:innen verpflichtet, Hunde ab einem Alter von zwölf Wochen innerhalb von fünf Werktagen bei der Hauptwohnsitzgemeinde anzumelden.

Für die Anmeldung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Nachweis der erforderlichen Sachkunde-Ausbildung vor Anschaffung des Hundes.
  • Vorlage der Registrierungsbestätigung des Hundes aus der Heimtierdatenbank des Bundes.
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von EUR 725.000,00 für jeden Hund.

Weitere Informationen zur Hundehaltung in Oberösterreich finden Sie unter: https://hundehaltung-ooe.at/