OÖ Kinderbetreuungsbonus

Wer wird gefördert?

Jene, die das Angebot des beitragsfreien Kindergartens nicht in Anspruch nehmen. Beantragt werden kann die Förderung mit dem 3. Geburtstag (37. Lebensmonat) eines Kindes bis maximal zum Beginn des verpflichtenden Kindergartenjahres. Dieses beginnt mit dem auf den 5. Geburtstag folgenden Kindergarten-Arbeitsjahr.

Wie wird gefördert?

Der Oö. Kinderbetreuungsbonus beträgt jährlich pro Kind 700 Euro. Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilbeträgen. Die Eltern geben bei der Antragstellung das voraussichtliche Datum des erstmaligen Kindergartenbesuches an. Bereits nach Antragstellung wird ein Teilbetrag überwiesen. Mit dem Nachweis des Beginns des Kindergartenbesuches wird der zweite Teilbetrag für die Monate der Nicht-Inanspruchnahme des beitragsfreien Kindergartens ausbezahlt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Nicht-Inanspruchnahme einer Kinderbetreuungseinrichtung oder einer Sonderform nach § 23 Oö. Kinderbetreuungsgesetz 2007 (und für die Finanzierung einer Tagesmutter). Der Kinderbetreuungsbonus wird ohne Einkommensgrenzen ausbezahlt und ist auf EU-Inländer beschränkt.

Abwicklung/Antragstellung

Der Antrag ist mittels Formular an die Direktion Bildung und Gesellschaft - Familienreferat zu richten.

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