Schulstarthilfe des Bundes

Unabhängig vom Einkommen erhalten alle Eltern für jedes schulpflichtige Kind zwischen 6. und 15. Lebensjahr 100 Euro. Die Auszahlung erfolgt vom Finanzamt automatisch mit der Familienbeihilfe im September. D.h. die Eltern brauchen für diese Zusatzförderung keinen Antrag stellen.